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BGH, 22.10.1980 - VIII ZR 259/79 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pfand - Vertragliches Pfandrecht - Gutgläubiger Erwerb - Gutgläubiger Erwerb des Pfandrechts - Grobe Fahrlässigkeit - Kaufmännisches Verhalten
Papierfundstellen
- NJW 1981, 227
- DB 1981, 263
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52
Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)
Auszug aus BGH, 22.10.1980 - VIII ZR 259/79
Der Pfandgläubiger ist dann nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt ist oder infolge grober Fahrlässigkeit, also infolge grober Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (vgl. BGHZ 10, 14 (16) = NJW 1953, 1139), unbekannt geblieben ist, daß die als Pfand gebotene Sache dem Verpfänder nicht gehört.
- BGH, 05.10.1981 - VIII ZR 235/80
Pfandrecht - Beweislast - Pfandkreditanstalt - Gutgläubiger Erwerb
Mit Recht rügt die Revision indessen, das BerGer. habe bei seiner Würdigung wesentliche Umstände nicht berücksichtigt, die einem gutgläubigen Pfandrechtserwerb der Bekl. entgegenstehen können, wie es auch bei dem einen ähnlich gelagerten Sachverhalt entscheidenden Senatsurteil vom 22.10.1980 (NJW 1981, 227 = WM 1980, 1349) der Fall war.